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Inkassounternehmen

Die Inkassounternehmen sind durch die Entstehung von Schulden geldbedürftiger Personen an andere meist geldbesitzende Personen beziehungsweise an andere Unternehmen oder den Staat entstanden. Der Begriff Inkasso selbst bedeutet das Einziehen von anfälligen fremden Forderungen.

Ein Inkassounternehmen kümmert sich um die rechtliche Verwaltung des Gläubigers, der das Geld an den Schuldner geliehen hatte. Eine wichtige Aufgabe was dem Inkassounternehmen zu geteilt wird ist die Eintreibung des verliehenen Geldes.

Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um dieses Ziel umzusetzen. Angefangen von Telefonaten, zum Brief -und E-Mail Schreiben und kann dann auch bis zur Klage und dann zur Pfändung des Schuldners führen, wenn keine Einsicht zu erlangen ist.

Meistens arbeiten Inkassounternehmen mit anderen Unternehmen wie Detektive Büros und Anwaltskanzleien zusammen.

Die Inkassounternehmen sind Dienstleistungsunternehmen und bieten Gläubigern ihre Hilfe an. Der Gläubiger kann dann entscheiden ob er dem Bearbeiter seine Vollmacht aushändigt, damit er alle Möglichkeiten hat zur Ausführung der Eintreibung des Geldes oder ob der Gläubiger seine Forderungen an das Inkassobüro verkauft, für die Umsetzung und den damit resultierenden Erfolg oder Nichterfolg der Forderung, übernimmt das Inkassounternehmen selber.

Ein Inkassounternehmen nimmt dem Gläubiger viel Arbeit ab, da er sich sonst selbst mit der Eintreibung auseinander setzen müsste und das raubt viel Energie und Zeit.

Jedoch wenn sich ein Gläubiger an ein Inkassounternehmen wendet, bedeutet es nicht, dass sich daraus ein Ergebnis erzielen lässt und das die angefallenen Schulden sofort zu erhalten wären. Der Prozess kann sich über gewisse Zeiträume hinaus ziehen, da viele Schritte zum Erfolg benötigt werden. Es kann aber auch bedeuten, das nach lang verstrichener Zeit und Aufwand trotzdem kein Geld eingenommen werden kann und der Gläubiger weiter auf seinen Forderungen sitzen bleibt.

Was ein Gläubiger wissen sollte ist, dass ein Inkassounternehmen kein Gericht oder ein Anwalt darstellt, das heißt alles was gerichtlich oder richterlich geklärt werden müsste, muss dann auch erst vor ein Gericht, bevor ein Urteil ausgestellt werden darf, wenn es außer gerichtlich zu keiner Einigung kam.
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